Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Lieferungen von LST-Brandmayr.
1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unsere Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird durch unsere Vertragserfüllung nicht zugestimmt.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Leistungserbringung zustande.
3. Kostenvoranschlag bei Einzelaufträgen und Reparaturen
Kostenvoranschläge für einzelne Laserschweißarbeiten erfolgen nach bestem fachlichen Wissen; eine Gewährleistung für deren Richtigkeit wird nicht übernommen. Überschreitungen bis 20 % gelten als genehmigt und werden ohne gesonderte Verständigung ausgeführt; darüber hinausgehende Abweichungen werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt.
4. Kostenvoranschlag bei Serienfertigungen
Kostenvoranschläge bei Serienfertigungen erfolgen auf Basis vorausgegangener Prototypen und gelten als Festpreis, sofern keine konstruktiven Änderungen eintreten.
5. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige technische Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung aller geschäftlichen Informationen und technischen Detailunterlagen.
6. Preis (Kaufpreis, Werklohn)
Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich Einspruch erhoben wird. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum.
7. Wertsicherungsklausel
Preisanpassungen sind bei Änderungen von Personal-, Material- und Betriebskosten zulässig. Bei Verbraucherverträgen nicht innerhalb von zwei Monaten ab Vertragsabschluss.
8. Zahlungsbedingungen
Zahlung ist mit Rechnungslegung und Leistungserbringung fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
9. Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. über dem Basiszinssatz in Rechnung gestellt.
10. Mahn- und Inkassokosten
Bei Verzug werden Mahnkosten in Höhe von € 40,- pauschal sowie allfällige Inkassokosten entsprechend den geltenden Bestimmungen verrechnet.
11. Transport – Gefahrtragung
Lieferkosten sind nicht im Preis enthalten, werden auf Anfrage bekanntgegeben und gesondert verrechnet. Die Transportgefahr trägt der Besteller.
12. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist Wels, Oberösterreich.
13. Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferverzögerungen begründen keinen Schadenersatzanspruch. Fixe Liefertermine verschieben sich um die Dauer etwaiger Teillieferungsverzögerungen.
14. Einseitige Leistungsänderungen
Gerechtfertigte Leistungsänderungen zur fachgerechten Ausführung gelten als vorab genehmigt.
15. Gewährleistung bei Einzelbauteilen und Reparaturen
Gewährleistung wird eingeschränkt übernommen. Ohne Vorlage der Schweißzeichnungen besteht keine Haftung. Für Schweißfehler besteht keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit. Die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen beträgt 6 Monate.
16. Gewährleistung bei Serienfertigungen
Gewährleistung setzt gültige technische Zeichnungen und vorhergehende Tests bzw. Prototypen voraus. Keine Haftung bei fehlerhaften Zeichnungen oder mangelhafter Vorbereitung durch den Kunden. Technische Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
17. Schadenersatz
Bei Fahrlässigkeit ist die Schadenersatzhaftung mit der Höhe des Auftragswerts begrenzt. Personenschäden sind hiervon ausgenommen.
18. Aufrechnung
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
19. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsverbote
Bei berechtigten Mängelrügen ist nur eine verhältnismäßige Zahlungszurückhaltung zulässig.
20. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit Originalunterschrift.
21. Rechtswahl
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
22. Gerichtsstandvereinbarung
Gerichtsstand ist das für Wels sachlich zuständige Gericht bzw. der allgemeine Gerichtsstand des Vertragspartners.
23. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit
Streitigkeiten können alternativ nach den Wiener Regeln (VIAC) der Wirtschaftskammer Österreich schiedsgerichtlich entschieden werden.
24. Elektronische Rechnungslegung
Der Kunde stimmt der elektronischen Zustellung von Rechnungen per E-Mail zu.
Stand: Gültige Fassung nach den auf lst-brandmayr.at veröffentlichten Bedingungen. Ebenfalls Teil des Impressums. Bei Fragen: office@lst-brandmayr.at.