Impressum
Offenlegung gemäß §5 ECG und §25 MedienG.
Medieninhaber & Unternehmen
LST-Brandmayr – Laser Schweiß Technik
Gabriel Brandmayr
Uhlandstraße 39
4600 Wels, Österreich
Kontakt
Telefon: +43 (0) 7242 / 210 212
Fax: +43 (0) 7242 / 210 212-2
E-Mail: office@lst-brandmayr.at
Web: lst-brandmayr.at
Unternehmensdaten
UID-Nummer: ATU77284136
Unternehmensgegenstand: Laserschweißtechnik, Reparatur und Fertigung von Werkzeugen und Maschinenbauteilen
Berufsbezeichnung: Metalltechniker (verliehen in Österreich)
Mitgliedschaft: Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKO)
Aufsichtsbehörde
Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Berufsrechtliche Vorschriften
Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet und nicht bereit.
Haftungsausschluss
Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für externe Links übernehmen wir keine Haftung; verantwortlich für die Inhalte verlinkter Seiten ist deren jeweiliger Betreiber. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen bitten wir um einen Hinweis, wir werden derartige Inhalte umgehend entfernen.
Urheberrecht & Bildnachweis
Alle Inhalte dieser Website (Bilder, Fotos, Texte, Videos) unterliegen dem österreichischen
Urheberrecht. Vervielfältigung oder Verwendung in anderen Medien bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung.
Fotografie: Engelbert Brandmayr
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Vollständige Fassung ebenfalls als eigene Seite unter Verkaufs- und Lieferbedingungen oder auf Anfrage unter office@lst-brandmayr.at.
1. Geltung
Unsere Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird durch unsere Vertragserfüllung nicht zugestimmt.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Leistungserbringung zustande.
3. Kostenvoranschlag bei Einzelaufträgen und Reparaturen
Kostenvoranschläge erfolgen nach bestem fachlichen Wissen, eine Gewährleistung für deren Richtigkeit wird nicht übernommen. Überschreitungen bis 20 % gelten als genehmigt; darüber hinaus wird der Auftraggeber verständigt.
4. Kostenvoranschlag bei Serienfertigungen
Kostenvoranschläge bei Serien erfolgen auf Basis vorausgegangener Prototypen und gelten als Festpreis, sofern keine konstruktiven Änderungen eintreten.
5. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen und Kostenvoranschläge bleiben unser geistiges Eigentum. Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung aller geschäftlichen Informationen.
6. Preis
Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich Einspruch erhoben wird. USt wird gesondert ausgewiesen.
7. Wertsicherungsklausel
Preisanpassungen sind bei Änderungen von Personal-, Material- und Betriebskosten zulässig; bei Verbrauchern nicht innerhalb von zwei Monaten ab Vertragsabschluss.
8. Zahlungsbedingungen
Zahlung ist mit Rechnungslegung und Leistungserbringung fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
9. Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. über dem Basiszinssatz verrechnet.
10. Mahn- und Inkassokosten
Bei Verzug werden Mahnkosten in Höhe von € 40,- pauschal sowie allfällige Inkassokosten entsprechend den geltenden Bestimmungen verrechnet.
11. Transport & Gefahrtragung
Lieferkosten sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert verrechnet.
12. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Wels, Oberösterreich.
13. Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferverzögerungen begründen keinen Schadenersatzanspruch. Fixe Liefertermine verschieben sich um die Dauer etwaiger Teillieferungsverzögerungen.
14. Einseitige Leistungsänderungen
Gerechtfertigte Leistungsänderungen gelten als vorab genehmigt.
15. Gewährleistung bei Einzelbauteilen und Reparaturen
Gewährleistung wird eingeschränkt übernommen; ohne Schweißzeichnung besteht keine Haftung. Keine Haftung für Schweißfehler außer bei grober Fahrlässigkeit. Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen: 6 Monate.
16. Gewährleistung bei Serienfertigungen
Gewährleistung setzt gültige technische Zeichnungen und vorhergehende Tests/Prototypen voraus. Keine Haftung bei fehlerhaften Zeichnungen oder mangelhafter Vorbereitung durch den Kunden. Technische Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
17. Schadenersatz
Bei Fahrlässigkeit ist die Schadenersatzhaftung mit der Höhe des Auftragswerts begrenzt. Personenschäden ausgenommen.
18. Aufrechnung
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
19. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsverbote
Bei berechtigten Mängeln ist nur eine verhältnismäßige Zahlungszurückhaltung zulässig.
20. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit Originalunterschrift.
21. Rechtswahl
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wels bzw. der allgemeine Gerichtsstand des Vertragspartners.
23. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit
Streitigkeiten können nach den Wiener Regeln (VIAC) der Wirtschaftskammer Österreich schiedsgerichtlich entschieden werden.
24. Elektronische Rechnungslegung
Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungszustellung zu.